Barrierefreiheitserklärung
Die die Erklärung abgebende Stelle "Service national de la jeunesse" ist bemüht ihre Websites im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- www.journal-de-bord.lu
- Die in der Suche aufgeführten Unterwebsites auf www.journal-de-bord.lu/structures/
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
- Je nach Kontext des Inhalts werden für bestimmte Begriffe Sprachänderungen nicht angegeben.
- Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen unbedingt den Barrierefreiheitsregeln.
- Nicht alle Formularfelder verfügen über ein Autovervollständigungsattribut.
Unverhältnismäßige Belastung
- Benutzergenerierte Inhalte sind nur in einer Sprache verfügbar. Diese Sprache kann vom System nicht ermittelt werden und wird daher nicht angegeben.
- Die Bearbeitungstools ermöglichen es nicht die Barrierefreiheitsinformationen fest zu legen, die zum Erstellen von Inhalten erforderlich sind, die den Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit entsprechen.
Barrierefreiheits-Funktionen
Verbesserter Kontrastmodus durch automatische Erkennung der Browsereinstellungen sowie manuell über eine Schaltfläche oben auf den Seiten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit diesen Websites mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – EducDesign s.a. vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an , in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.